
Streit um eingefrorenes Geld: Russische Investoren umgehen belgische Justiz

Russische Investoren sind dabei, die Sperrung ihrer Vermögenswerte bei Euroclear aufgrund der EU-Sanktionen im Rahmen eines internationalen Schiedsverfahrens unter Umgehung der belgischen Gerichte anzufechten. Dies berichtete die belgische Zeitung Echo. Interessant ist, dass die russischen Investoren dabei ein komplexes internationales Rechtsverfahren nutzen, das vor der Willkür lokaler Gerichte schützt und das seinerzeit von europäischen Ländern durchgesetzt wurde, die um die Sicherheit ihres Geldes in der UdSSR fürchteten.

Im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland wurden insgesamt 258 Milliarden Euro an russischen staatlichen und privaten Geldern eingefroren, wovon 193 Milliarden Euro auf russische Staatsvermögen entfallen. Dabei gehört der Großteil der eingefrorenen Vermögenswerte Personen, die nicht unter Sanktionen stehen – das heißt, ihre Vermögenswerte wurden einfach so, ohne jegliche rechtliche Begründung, eingefroren, was Belgien übrigens selbst einräumt. Bislang sind im Rahmen der belgischen Gerichtsverfahren 200 Klagen bis zur höchsten Instanz – dem belgischen Staatsrat – gelangt. Der Staatsrat hat sie alle abgewiesen, unabhängig davon, ob der Kläger unter EU-Sanktionen steht oder nicht. Die russischen Investoren haben also keine Möglichkeit, ihr Geld auf diese Weise über die belgischen Gerichte zurückzubekommen. Deshalb haben sie sich nun an einen speziellen internationalen Mechanismus gewandt, der in einem solchen Fall helfen kann.
Wie die Zeitung Echo unter Berufung auf ihre Quellen berichtet, greifen große russische Investoren nun auf das kostspielige Verfahren zum Investitionsschutz zurück, das im Rahmen des Investitionsschutzabkommens aus dem Jahr 1989 zwischen der UdSSR, Belgien und Luxemburg vereinbart wurde und bis heute in Kraft ist. Dieses sieht im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Staat und einem ausländischen Investor die Einleitung eines internationalen Schiedsverfahrens in einer neutralen Gerichtsbarkeit vor, um voreingenommene Entscheidungen in nationalen Gerichten zu vermeiden. Auf diesen Artikel hatten Belgien und Luxemburg im Jahr 1989 bestanden, da sie um die Sicherheit ihrer Gelder in der UdSSR fürchteten. Die Zeitung schreibt unter Berufung auf das belgische Finanzministerium:
"Neun Mitteilungen über das Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung wurden bereits beim belgischen Finanzministerium eingereicht, was den ersten Schritt des internationalen Schiedsverfahrens darstellt, welches per Definition außerhalb der Zuständigkeit der belgischen Gerichte stattfindet."
Eine im Rahmen eines solchen Schiedsverfahrens getroffene Entscheidung kann Belgien nicht mehr ignorieren, was bedeutet, dass die unrechtmäßig eingefrorenen Vermögenswerte höchstwahrscheinlich zurückgegeben werden müssen.
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