Am 29. November 2026 entscheidet die Schweizer Bevölkerung über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret geht es um 0,4 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer.
Der Bundesrat will damit zusätzliche Milliarden in die AHV lenken und warnt bei einem Nein vor finanziellen Engpässen. Die Abstimmung wird damit zu einer Grundsatzfrage über Steuern, Renten und den Umgang mit den Staatsfinanzen.
Für die Schweizer Regierung ist die AHV plötzlich ein Problem von "schwerwiegenden Folgen". 0,4 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer sollen helfen, ein Milliardenloch bei den Renten zu stopfen. Unterdessen hat der Bund fünf Milliarden Franken für den Wiederaufbau der Ukraine reserviert.
Die eine Rechnung wird der Schweizer Bevölkerung präsentiert, die andere über Jahre aus dem Bundeshaushalt finanziert. Der Unterschied ist politisch.
Die 13. AHV-Rente wurde im März 2024 vom Volk angenommen und wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Rund 2,6 Millionen Rentner erhalten die zusätzliche Zahlung. Die Kosten liegen zunächst bei mehr als vier Milliarden Franken jährlich und steigen ab 2035 auf über fünf Milliarden.
Ohne zusätzliche Einnahmen erwartet der Bund bis 2035 ein jährliches Defizit von fast fünf Milliarden Franken. Der AHV-Fonds droht zudem unter die gesetzlich vorgeschriebene Reserve zu sinken.
Die Antwort des Bundesrats lautet höhere Mehrwertsteuer. Ab 2028 soll der Satz von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Ab 2029 bringt das rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Selbst damit bleibt für 2035 ein Defizit von rund drei Milliarden Franken.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider warnt deshalb vor "schwerwiegenden Folgen" eines Neins. Die größere Reform AHV2030 soll erst im Frühjahr 2027 ins Parlament kommen.
Während bei der Altersvorsorge über zusätzliche Einnahmen diskutiert wird, sind für die Ukraine bereits Milliarden eingeplant. Der Bund will zwischen 2025 und 2036 insgesamt fünf Milliarden Franken für den Wiederaufbau bereitstellen.
Bis 2028 sollen 1,5 Milliarden aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit kommen. Seit 2022 hat die Schweiz bereits mehr als sechs Milliarden Franken für die Ukraine aufgewendet, einen großen Teil davon für Menschen mit Schutzstatus S.
Die beiden Finanzierungen laufen zwar über unterschiedliche Töpfe. Die AHV wird hauptsächlich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
Die Ukraine-Hilfe belastet dagegen den Bundeshaushalt und die internationale Zusammenarbeit. Deshalb kann man die fünf Milliarden nicht einfach in die AHV verschieben.
Dass AHV und Ukraine-Hilfe aus unterschiedlichen Kassen bezahlt werden, ist buchhalterisch korrekt, politisch aber nur die halbe Geschichte. Beide Ausgaben werden aus öffentlichen Mitteln finanziert, die am Ende von der Bevölkerung erwirtschaftet werden. Damit stellt sich eine einfache politische Frage: Welche Aufgaben will der Staat zuerst finanzieren, wenn die Mittel nicht unbegrenzt sind?
Hier liegt der blinde Fleck der aktuellen AHV-Diskussion. Über höhere Mehrwertsteuern lässt sich zusätzliches Geld beschaffen. Über die Größe und Zusammensetzung der Staatsausgaben wird weit weniger gesprochen. Dabei würde selbst die geplante Steuererhöhung die AHV-Lücke nicht schließen. Sie verschafft dem System Zeit, ohne das Finanzierungsproblem zu beseitigen.
Die Abstimmung vom 29. November ist deshalb keine reine Abstimmung über 0,4 Prozentpunkte Mehrwertsteuer. Sie berührt die Grundsätze staatlicher Finanzpolitik. Neue Einnahmen lassen sich beschließen. Ebenso lässt sich festlegen, welche Ausgaben zuerst finanziert und welche Vorhaben zurückgestellt werden.
Die Schweiz darf die Ukraine unterstützen. Sie muss dabei aber nicht jede Summe über Jahre festschreiben. Bei knappen öffentlichen Mitteln konkurrieren politische Vorhaben miteinander. Die eigene Altersvorsorge gehört zu den Aufgaben, deren Finanzierung unmittelbar die Bevölkerung in der Schweiz betrifft.
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