Von Dagmar Henn
Nun hat also das Internetportal Nius die dritte Runde der Auseinandersetzung mit dem Mord von Friedland am 11. August 2025 eingeleitet. Die erste erfolgte kurz nach der Tat des 31-jährigen irakischen abgelehnten, ausreisepflichtigen Asylbewerbers Mohammed al-Dhufairi, bei der er eine 16-jährige Auszubildende auf dem Bahnhof Friedland vor einen Zug stieß und tötete. Die zweite Runde war eine aktuelle Stunde im Landtag von Niedersachsen im September 2025, die bereits ein vielfaches Versagen offenlegte – nicht nur der zuständigen Behörden, sondern auch der psychiatrischen Anstalten, in denen der Täter bereits vor der Tat aufgeschlagen war. Und jetzt liefert Nius einen ganzen Stapel Dokumente nach, nach denen alles noch schlimmer ist, als es ohnehin schon aussah.
Ziemlich schnell nach dem Mord kam heraus, dass der Mann gar nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen. Und dass er am Tattag zuvor schon randaliert hatte und die Polizei ihn überprüft, aber nicht festgehalten hatte. Dann, dass er kurz vor der Tat in der Psychiatrie war, die ihn wieder gehen ließ – "keine Selbst- oder Fremdgefährdung"; und nicht zum ersten Mal. Gruselig genug.
Der Iraker hatte zuvor schon in Litauen einen Asylantrag gestellt, weshalb nach den Dublin-Regeln Deutschland gar nicht für ihn zuständig war (Nius ergänzte das nun um die schriftliche Erklärung Litauens, ihn zurückzunehmen). Der nächste Puzzlestein war dann, dass er seine eigentlich gerichtlich endgültig geklärte, feststehende Abschiebung nach Litauen mithilfe einer NGO verhinderte und das damit begründete, er sei schwul und in Litauen deshalb misshandelt worden. Das geschah drei Jahre vor der Tat. Hier liefert Nius ein wichtiges Detail: Nach den Dokumenten war die Klagefrist bereits abgelaufen, als er mit dieser Begründung klagen ließ. Das ist erstaunlich und ein Indiz dafür, dass es sich nicht nur um Versagen handelt. Wer schon mal mit deutscher Bürokratie und der Frage abgelaufener Fristen zu tun hatte, weiß, dass es eigentlich schon einen Krankenhausaufenthalt mit langanhaltender Bewusstlosigkeit braucht, um trotz einer Fristversäumnis noch landen zu können. Aber in diesem Fall ging das.
In der erwähnten aktuellen Stunde im niedersächsischen Landtag wurde das dann noch etwas interessanter. Zum einen, weil die Zahlenverhältnisse ganz nebenbei sichtbar wurden – da lobte sich die Innenministerin Daniela Behrens (SPD), die übrigens 2023 ihren Parteikollegen Boris Pistorius abgelöst hatte, der also für eine guten Teil der Geschichte rund um den Mörder von Friedland politisch verantwortlich ist, dafür, dass die Landesaufnahmebehörde 2024 70 Haftanträge zur Abschiebung gestellt habe und in 64 Fällen damit Erfolg gehabt habe, angesichts einer Zahl von über 3.500 unmittelbar Ausreisepflichtigen in Niedersachsen ... Was die CDU kritisierte und die SPD damals damit konterte, der Mann sei "viermal in einer geschlossenen Einrichtung [gewesen] – mindestens –, zuletzt einen Tag vor der Tat". Nun, für die Psychiatrie ist in Niedersachsen das Sozialministerium zuständig, das außerdem auch noch Integration und Migration bearbeitet – das war die Zuständigkeit von Daniela Behrens, ehe sie Pistorius ins Innenministerium folgte. Der hatte übrigens diesen Laden ganze zehn Jahre unter seiner Ägide. Wenn man sich die von Nius vorgelegten Dokumente ansieht, kann man fast sagen, ein Segen, dass dieser Mann heute das Verteidigungsministerium führt – wenn das so endet wie seine Verantwortung für die niedersächsischen Innenbehörden, dann kann diese Bundesregierung noch so sehr einen Krieg wollen, sie wird ihn niemals führen können.
Zurück zu den Details. Aktuell sitzt der Mörder von Friedland in der forensischen Psychiatrie; es kam zu keinem Strafverfahren, weil er als nicht schuldfähig begutachtet wurde; er leide schon lange unter paranoider Schizophrenie, hieß es. Er sei sogar in seinem Heimatland deswegen behandelt worden. Nun ist er also in einer geschlossenen Abteilung untergebracht, die, das ganz nebenbei, üblicherweise einen Tagessatz von um die 500 Euro kostet.
In der aktuellen Stunde ging es auch darum, dass der Mann noch kurz vor der Tat in Haft gewesen war; das ging, auch hier liefern die Dokumente von Nius neue Informationen, auf einen alten Strafbefehl wegen Exhibitionismus zurück. Die Landesaufnahmebehörde versuchte, da man den Mann nun schon einmal hatte, Abschiebehaft bewilligt zu bekommen, um den alten Abschiebescheid endlich zu vollziehen. Aber das Gericht lehnte ab, weil es keinen Fluchtgrund sah, und die Aufnahmebehörde fasste nicht noch einmal nach, weil sie gar nicht mehr mit einem Erfolg rechnete ...
Was zu einer anderen Information aus dem Landtag passt, nach der der Krankenstand bei dieser Behörde 40 Prozent beträgt. Nachvollziehbar – je mehr Details man aus dem Ablauf kennt, desto begreiflicher wird die tiefe Verzweiflung, die dieser Zustand bei all jenen auslösen muss, die irgendwie versuchen, trotzdem das Recht durchzusetzen.
Der erschütterndste Teil der nun veröffentlichten Unterlagen ist vielleicht, dass in der Woche nach dem Tod der jungen Frau die Landesaufnahmebehörde einen erneuten Versuch machte, die Abschiebung in die Wege zu leiten, und auch dieser Versuch scheiterte – weil die untergeordneten Behörden mehrfach die erforderlichen Unterlagen nicht lieferten.
Dabei brauchte dieser Mann von der ersten behördlichen Erfassung bis zur ersten Straftat ganze drei Tage. Er wird immer wieder gewalttätig, auch in den Aufnahmeeinrichtungen, und außer dem Exhibitionismus tauchen noch weitere Fälle sexueller Belästigung auf.
Eigentlich hätte die ganze Geschichte schnell geklärt sein müssen: Am 13. August 2022 taucht er auf, am 27. Oktober 2022 geht aus Litauen die Akzeptanz der Rücknahme ein. Ab diesem Datum war jeder Tag seiner Anwesenheit in Deutschland allein dem Versagen deutscher Behörden geschuldet. Drei Jahre und ein Mord ...
Darauf folgt dann die oben bereits erwähnte verspätet eingereichte Klage, die mit diesem Argument einer NGO entsprungen sein muss. Zwei Jahre lang ist dadurch die Abschiebung ausgesetzt. Wissen die Leute der NGO, die das betrieben haben, noch, wen sie da in Deutschland gehalten haben? Schlafen sie nachts gut?
Erst im März 2025 ist die Verzögerung vorüber, die diese Klage ausgelöst hatte, und das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen, ihn nach Litauen zu überstellen, wird rechtskräftig. Aber dann wird nicht nach ihm gefahndet, obwohl von ihm keine Adresse bekannt ist. Besonders hübsch ist dann dieses Detail: "Am 21. April 2025 erscheint Mohammed al-Dhufairi im Grenzdurchgangslager Friedland und kündigt einen Folgeantrag an." Also noch eine Runde. Und immer wieder weiß Stelle A nichts von den Akten bei Stelle B, und selbst die Polizei scheint auf ihre eigenen Daten keinen Zugriff zu haben – sonst wäre es nicht vorstellbar, dass er noch am Tag der Tat ganze drei Mal Kontakt mit der Polizei hat, und bei keinem davon spielt die Tatsache, dass er ein vollziehbar Ausreisepflichtiger mit einer langen Geschichte von Gewalttaten ist, eine Rolle. Wobei die Liste vermutlich nicht vollständig ist, denn in den Unterkünften werden Vorfälle gern lieber verschwiegen als gemeldet. Man ist ja für die armen Flüchtlinge.
Ja, Nius konzentriert sich auf ein weiteres Detail, eine Anmerkung, die im Zeitverlauf zweimal auftaucht: Er sei "Mitglied einer geheim gehaltenen Gruppe". Das mag ein geheimdienstliches Interesse andeuten, aber auch irgendeine Mafia meinen; aber es scheint nicht so, als sei das ein ausschlaggebender Faktor gewesen.
Letzten Endes bleibt man fragend zurück. Sollte die Diagnose des Gerichtsgutachters stimmen und er tatsächlich unter paranoider Schizophrenie leiden, dann hat man es, ganz abgesehen von den Verwaltungsabläufen, mit einer verschärften Form unterlassener Hilfeleistung zu tun, die am Ende eine Unbeteiligte das Leben kostete. Sollte die Diagnose nicht stimmen, lässt sich einfach eine weitere deutsche Behörde von diesem Mann auf der Nase herumtanzen. Und dennoch – wollen die verbissensten Flüchtlingsfreunde ernsthaft behaupten, ein womöglich lebenslänglicher Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie sei ein Gewinn für den Mann? Wenn es nicht eine vorab bereits bestehende Erkrankung war, tut man jemandem einen Gefallen, Umstände zu schaffen, in denen er sich in Gewalt verliert?
Ja, und da ist dann noch die Gemengelage aus Behörden und Justiz in Niedersachsen. Kaum anzunehmen, dass das nur in diesem Fall so abläuft. Nius hat schon erklärt, sie hätten noch Hunderte weiterer Unterlagen. Hier handelt es sich darum, dass die Behörden das Recht nicht umsetzen. Über Jahre hinweg, immer wieder; vielfach versteckt in bürokratischen Abläufen, für die aber jemand verantwortlich ist: der zuständige Minister. Im Jahr 2022 reden wir hier von Boris Pistorius. Aber die vor und nach ihm waren und sind nicht besser.
Sie setzen das Recht nicht um, und niemand wird dafür zur Verantwortung gezogen. Das sollte vielleicht bei Niedersachsen nicht wundern, das mit dem Fall des Mörders von Stade noch so ein Musterbeispiel geliefert hat, bei dem nicht einmal das Aufenthaltsrecht je ordentlich überprüft wurde. Und der am Ende ebenfalls Menschenleben gekostet hat. Ja, Niedersachsen riecht hier nicht nur etwas streng. Es stinkt zum Himmel.
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