Dadurch könnten künftig wieder einfacher neue Gas- und Ölheizungen installiert werden. Bereits vorhandene und funktionierende Anlagen dürfen weiterhin genutzt und bei Bedarf repariert werden – ein sofortiger Austausch ist nicht vorgesehen. An ihre Stelle soll ein neues Modell treten: die sogenannte Bio-Energietreppe. Dabei würde nicht mehr eine feste Quote für "erneuerbare Energien" gelten, sondern ein stufenweiser Anteil "klimafreundlicher" Brennstoffe vorgeschrieben werden. Geplant sind zunächst mindestens zehn Prozent ab 2029, danach sollen die Anforderungen schrittweise steigen.
Wenn eine neue Heizung eingebaut wird, die mit Gas, Heizöl oder LNG betrieben wird (was zuvor untersagt war), sollen die zusätzlichen Kosten bei CO₂-Steuer und Gasnetzentgelt je zur Hälfte vom Mieter und vom Vermieter getragen werden. Gleiches gilt für die Kosten der ab 2029 schrittweise zugefügten biogenen Brennstoffe.
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