Das Amtsgericht Chemnitz hat laut einem Spiegel-Artikel (Bezahlschranke) einen aktuellen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Grund sei der öffentlich ausgetragene, zurückliegende Rechtsstreit zwischen dem Politiker und dem ZDF-"Satiriker" Jan Böhmermann. Krah war im Jahr 2024 juristisch gegen Böhmermann vorgegangen, da dieser in seinem Podcast "Fest und Flauschig" die Zuschrift eines Hörers vorgelesen hatte, wonach der AfD-Politiker "auf dem Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Champagnerflaschen bestellt habe" (RT DE berichtete). Der Politiker verlor das Verfahren.
Der Anwalt von Jan Böhmermann schaltete wegen "offener Forderungen gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah" im Januar dieses Jahres einen Gerichtsvollzieher ein. Krah hatte sich zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung der Prozesskosten an den TV-Moderator "so viel Zeit gelassen, dass Böhmermann eine Zwangsvollstreckung einleitete", so Medienberichte.
Böhmermann hatte bereits im Juni des Vorjahres auf der Plattform Bluesky bekannt gegeben, dass der wörtlich "Rechtsextremist Maximilian K." zwei von ihm selbst angestrengte Gerichtsverfahren verloren habe und ihm nun Geld schulde.
Krah beglich die fälligen Prozesskosten demnach zunächst nicht. Böhmermann musste daraufhin rund 5.000 Euro im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben lassen, die Krah wiederum erst Anfang des Jahres "über das Konto seines Sohnes überwies".
"Ich habe gezockt", so seine Erklärung auf Anfrage des Portals t-online, da er "so spät wie möglich zahlen wollte". Krah reagierte bis dato nicht auf X zu dem neuen Medienbericht des Spiegels, laut dem aktuell "noch weitere 296,26 Euro offen sind".
"Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht", erklärte Böhmermanns Anwalt gegenüber der Spiegel-Redaktion. Zum Verlauf der jüngsten Ereignisse heißt es:
"Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft mit Krah angesetzt, doch der AfD-Politiker erschien nicht. Danach legte sie den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls bei Gericht vor."
Eine Sprecherin des Amtsgerichts Chemnitz wollte sich demnach nicht zu dem Vorfall äußern, da es sich "um ein nicht öffentliches Verfahren handle". Der AfD-Politiker erklärte auf Anfrage, "er sei überrascht, dass 'ständig Forderungen nachgeschoben' würden". Sein Anwalt werde diese nun prüfen, "dann zahle er im Zweifel".
Demnach erklärte Krah wörtlich, dass er Böhmermann "für 'einen Widerling' hält, da zahle er 'nur widerwillig'", zitiert der Spiegel. Von dem Termin mit der Gerichtsvollzieherin im Juli habe er nach eigenen Angaben "keine Kenntnis gehabt".
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